BAU-UND ARCHITEKTENRECHT
Von 2014 bis 2015 absolvierte ich erfolgreich die theoretische Ausbildung zum Fachanwalt im Bau- und Architektenrecht und werde diesen Fachanwaltstitel in absehbarer Zeit erwerben.
Mein Schwerpunkt liegt im privaten Baurecht. Dabei sind Tätigkeitsschwerpunkte und Inhalte meiner Beratung und Vertretung:
- Baubegleitung
- Beratung bei Haus- und Wohnungskauf
- Bauverträge, u. a. VOB-Verträge
- Bauträgerrecht
- Architektenhaftung und Architektenhonorar
- Baumängel / Gewährleistungsansprüche, insbesondere Nacherfüllungs-, Minderungs- und Schadensersatzansprüche
- Werklohnansprüche des Bauunternehmers
- Durchführung selbständiger Beweisverfahren zur Beweissicherung