Rechtsanwalt Martin Koven-Sturm

Rechtsanwalt - Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

 WOHNUNGSEIGENTUMRECHT

Als Fachanwalt für Miet-und Wohnungseigentumsrecht berate ich seit vielen Jahren Hausverwaltungen und Privatpersonen in allen Fragen rund um das Wohnungseigentum. Durch meine langjährige Prozesserfahrung bin ich stets mit der aktuellen Rechtsprechung der lokalen Amtsgerichte sowie des Landsgerichts Karlsruhe als Berufungsinstanz vertraut und kann so Ihre Erfolgsaussichten vor einem Prozess realistisch einschätzen.

Typische Fragestellungen im Bereich Wohnungseigentum: 

  • Überprüfung von Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung
  • Beratung und Betreuung von Wohnungseigentümern, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und Verwaltern
  • Abgrenzung von Gemeinschafts- und Sondereigentum
  • Beratung zu Rechten und Pflichten der Wohnungseigentümer
  • Überprüfung und gegebenenfalls Anfechtung von Beschlüssen
  • Anfechtung eines Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung
  • Hausgeldabrechnung und Wirtschaftsplan
  • Durchsetzung von Hausgeldforderungen (Mahnung, Titulierung, Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung)
  • Gestaltung von Verträgen (z.B. Verwaltervertrag, Hausmeistervertrag)
  • Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
  • Differenzen zwischen Wohnungseigentümern und Verwaltern
  • Beratung des Verwaltungsbeirats
  • Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Verwalter, insbesondere dessen Abberufung
  • Störung der Gemeinschaft durch einzelne Eigentümer oder deren Mieter